Seit heute 23. August 2021 gilt in Bayern eine konsolidierte 13. Infektionsschutz-maßnahmen-verordnung. Das vormalige Schreckgespenst Inzidenz hat für den Freiluftsport sein Macht eingebüsst. 3G und dem BT-Wahlkampf sei Dank.
§12 der Vorschrift gestattet in Landkreisen und kreisfreien Städten Sport generell ohne Testnachweis, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten wird. Liegt die Inzidenz darüber ist Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis nach Maßgabe von §4 (3G) erlaubt, unter freiem Himmel ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet.