Aktualisierung 30. Mai 2020: Hier ist es nun amtlich, in der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai 2020. Selbstverständlich bleiben die örtlichen Ordnungsämter die genehmigenden Instanzen.
Siehe auch gemeinsames Rahmenhygienekonzept Sport der Bay. Ministerien des Innern und für Gesundheit
Ganz kleine Bouleturniere bald wieder möglich? Wenn es nach der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 26. Mai 2020 geht, schon.
Ab dem 8. Juni 2020 erfolgen weitere Erleichterungen im Bereich des Sports, soweit erforderliche Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden:
- Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wiederaufgenommen werden.
- Die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) entfällt ersatzlos.
- Das Training von Rehabilitationssportgruppen und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wird in Sportstätten wieder erlaubt.
- Der Outdoor-Trainingsbetrieb ist in Gruppen von bis zu 20 Personen zulässig.
- Indoorsportstätten können den Betrieb wiederaufnehmen.
- Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
- Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner können wieder öffnen.
- Fitnessstudios können wieder öffnen.
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php/Häufige Fragen/Welche Neuerungen soll es ab dem 8. Juni 2020 geben?
Achtung: Beim obigen Text handelt es sich vorerst um Ankündigungen, Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen und Vorschriften bspw. in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen erst noch aktualisiert und spezifiziert werden. Hier der komplette Bericht aus der Sitzung des Bayerischen Kabinetts.