Staatsverfassungen oder völkerrechtlicher Verträge haben eine, die geplante Satzung des BPV hat sie auch, die Präambel. Wikipedia bezeichnet damit eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, die der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken ihrer Urheber dienen soll und einen Basiskonsens widerspiegelt. Bayerns Petanquer stellen ihrem Grundgesetz den folgenden Grundwert vornan:
„Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Satzungstext durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen Form gefasst. Soweit die männliche Form gewählt wird, werden damit sowohl weibliche wie männliche oder diverse Funktions- und Amtsträger angesprochen.“
Mia Manna san mia? Soll dies das Credo im BPV sein, dass ausschliesslich männlich gesprochen wird? Und bitteschön, wenn wir schon dabei sind, seit wann und für wen bedeuten sprachliche Rücksichtnahme und Respekt gleich Unlesbarkeit? Ist das alles ernst gemeint?
Eher nicht. Vermutlich ist der Inhalt dieses 1. Absatzes der Präambel einfach nur das Ergebnis einer gedankenlosen Paste-und-copy-Hudelei, wie sie einige Male im Satzungstext zu beobachten ist. Und höchstwahrscheinlich ist diese Formel ganz einfach nur vom Wunsch beseelt, sich die Arbeit zu ersparen, die eine genderbewusste Formulierung von 16 Seiten Text mit sich brächte.
Hilfreich für Sprachschaffende, auch im BPV, wäre hier der DOSB-Leitfaden zu Chancengleichheit und Diversity „Genderbewusste Sprache im DOSB und in der DSJ“. Wenn schon abkupfern, dann sinnvoll.