Wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Ordnung im BPV können nach § 9 des Schaafschen Satzungsvorschlags Sanktionen verhängt werden. Der BPV spart sich jedoch jegliche Mühe und überträgt die Zuständigkeit für Sanktionen auf den Deutschen Pétanque Verband. Der urteilt nach der Anti-Doping- und Rechtsordnung des Deutschen Petanqueverbandes.
Da nun der BPV durch seinen erweiterten Zweck neben Pétanque nach §2 auch die Sportarten „Boule Lyonnaise“, Jeu Provençal und Boccia unter seinem Dach vereinen will, müssten sich in Zukunft bayerische Spieler dieser Sportarten vor einer Instanz und nach einer Rechtsordnung verantworten, die diese Sportarten überhaupt nicht vertritt. Pech gehabt, nix zu machen, auch weil der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist
PS: Dafür spart die Satzung das Thema Alkohol komplett aus. Man ist ja kein Unmensch.