Hier heißt es u.a.: "Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Gegen die Ablehnung kann der Antragsteller Widerspruch beim geschäftsführenden Vorstand einlegen, über den der nächste Verbandstag endgültig entscheidet".
Der BPV hält für das Gebiet Bayerns quasi das Monopol auf Pétanque. Jeder bayerische Petanqueverein ist gezwungen Mitglied im BPV werden, wenn er seinen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit der Meisterschafts- und Turnierteilnahme national und international ermöglichen will. Es gibt in Bayern keine Alternative zum BPV.
Deshalb MUSS der BPV, bzw. sein Vorstand, jedem Antragsteller, jeder Antragstellerin die Möglichkeit einer Mitgliedschaft eröffnen, solange ein Bekenntnis zu den gültigen Statuten abgegeben wird. Die Aufnahme in den BPV muß die absolute Regel sein, eine Ablehnung durch den Vorstand muß ZWINGEND begründet werden.
Die jetzige Bestimmung würde der Willkür einer kleinen Personengruppe Tür und Tor öffnen und wäre Ausdruck eines gestörten Demokratieverstandnisses. Dafür darf der BPV nicht stehen.
Es stellt sich außerdem die Frage, wie eine im Zweifelsfall letztlich entscheidende Instanz, die MV, das Für und Wider eines Falls verhandeln soll, dem jede Begründung fehlt.