Ein Vergleich ergibt, dass es sich beim BPV-Satzungsentwurf des BPV weitgehend um eine Kopie der Satzung des BPV-NRW handelt.
In Mails vom 13.12.2021 und 25. 01.2022 an die Mitgliedsvereine des BPV spricht Antragsteller Gottfried Schaaf davon, dass sich der BPV-Entwurf „an anderen überarbeiteten Satzungen anderer Landesverbände und des DPV“ orientiert, stellt ihn aber andererseits als Kompromiss vieler Meinungen dar und spricht von eingearbeiteten Anregungen und Ergänzungen.
Eher euphemistische Aussagen, denn es fällt schwer beim bayerischen Satzungstext im Vergleich zum NRW-Papier einen essenziellen, originär bayerischen Ton zu erkennen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass der Organisation des bayerischen Pétanquesports durch Angleichung seiner Rechtsgrundlagen an anderswo bestehende Vorschriften der Charakter geraubt* wird. Auf wessen Veranlassung auch immer.
Welche Funktion der vom BPV-Präsidenten zur Jahresmitte 2021 persönlich ausgewählte und intransparent agierende Arbeitskreis „Satzung“ bei diesem Entwurf hatte, wird nicht klar.
Tatsächlich finden sich nun NRW-Bestimmungen im bayerischen Wahlvorschlag, die den Vorständen eine große, teils unkontrollierte Machtfülle einräumen und andererseits den Mitgliedern Lasten aufbürden und ihre demokratischen Rechte beschneiden.
Die NRW-Satzung wurde 2020 unter Pandemiebedingungen verabschiedet und ist wohl, wie nun auch in Bayern geplant, ohne fruchtbare öffentliche Debatte „durchgewunken“ worden. Es scheint, daß die Covid-Erleichterungbestimmungen vielerorts im Vereinswesen dafür genutzt werden um an Kontrollen vorbei zum Ziel zu gelangen.
Der BPV-Vorstand hat bereits im Vorjahr im Vorfeld der Online-MV unter verworren-verwirrenden Umständen und mit falsch ausgelegten Bestimmungen eine kleine Satzungsänderung hopplahopp durchgedrückt, die den Vorstand ohne Angabe von Gründen und Nachweis einer Notwendigkeit zur Einberufung von Online-Mitgliederversammlung bevollmächtigt* hätte. Dass diese Vollmacht nicht rechtsgültig wurde, ist leider nicht der Wachsamkeit der Mitglieder, sondern ausschließlich der jahrelangen Schlamperei der BPV-Vorstände bei der Pflege der Registereinträge zu verdanken.
Ob die bayerischen Vereine diesmal vorsichtiger mit ihren Stimme umgehen? Berichte über Vereinsvorstände, die über die Köpfe ihrer Vereinsmitglieder hinweg IHRE Meinung schon kundgetan haben, lassen Zweifel aufkommen. Informelle Gespräche unter vier Augen sind jedenfalls kein Ersatz für eine offene Debatte und werden am mitgliederfeindlichen Grundton der BPV-Satzung wenig ändern.
* Der Verfasser hat die hier ursprünglich verwendeten Begriffe auf Anraten einer wohlmeinenden Seele entfernt, um eine Verlagerung der Diskussion weg von der Sache zu vermeiden.