Schnell reagiert. Der Vorstand des BPV hat den tätlichen Angriff auf einen Schiedsrichter bei der LM 2:2 in Baden-Württemberg durch einen betrunkenen Turnierteilnehmer zum Anlaß genommen, um für den Bereich des Bayerischen Petanqueverbands eine Regelauslegung des Artikels 38 (Unsportlichkeit) des Petanque-Reglements zu publizieren. Ob mit einer Regelauslegung und Appellen zum Aushang im Vereinsheim dem Übel Alkoholmißbrauch beizukommen ist, sei dahingestellt. Zumindest ist es ein Beitrag zu einer dringend notwendigen Diskussion. Mit der bisher geübten Praxis des Totschweigens löst sich das Problem nicht. Die neue Regelauslegung des BPV