Das Bundeskabinett hat heute am 25. März das Sportfördergesetz des Bundes beschlossen und auf die Reise des parlamentarischen Verfahrens durch Bundesrat und Bundestag geschickt.
Das als Referentenentwurf vorliegende Gesetze soll den deutschen Spitzensport im internationalen Vergleich stärken und zu mehr Erfolg verhelfen. Die Ausbeute deutscher Sportler bei Olympia, Paralympics, Weltmeisterschaften und Worldgames war in den vergangenen Jahren rückläufig. Das soll geändert werden. Kernstück des neuen Gesetzes wird die vieldiskutierte sogenannte Spitzensport-Agentur mit Sitz in Leipzig sein, die in Zukunft die unabhängig entscheidet bei der Vergabe der Fördergelder aus dem Steuerhaushalt. Die Agentur ist als Stiftung des öffentlichen Rechts aufgebaut, ein neunköpfiger Stiftungsrat, ein Vorstand mit zwei Mitgliedern und ein Sportfachbeirat mit bis zu 15 Expert*innen zeichnen für die Geschäfte verantwortlich. Die Rechtsaufsicht über die Spitzensportagentur wird beim Bundeskanzleramt liegen.
Im Vorfeld ist das Wehklagen beim DOSB groß, bis dato hatte man ziemlich freie Hand bei der Verteilung der Gelder, nun möchte der Geldgeber über die Verteilung selbst bestimmen. Ob das Gesetz letztlich so kommt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen oder im politischen Prozess noch verändert wird, bleibt abzuwarten.
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