Vier Wochen vor Start der Südbayernligen im BPV stehen nun die Termine und Spielorte fest:
SA 23.04.2022 Kochel am See / 1. Spieltag BZOL, BZL und KL Staffeln A und B / Volles Catering
SA 28.05.2022 Schwabmünchen / 2. Spieltag BZOL / Getränkeverkauf
SO 29.05.2022 Germering SV / 2. Spieltag BZL / Restaurant vor Ort
SA 18.06.2022 Augsburg Lechhausen / 2. Spieltag KL Staffel A / Volles Catering
SA 18.06.2022 Sauerlach / 2. Spieltag KL Staffel B / Minimaler Getränkeverkauf
SA 02.07.2022 Weilheim. 3. Spieltag BZOL, BZL, KL Staffeln A und B / Leichtes Catering.
Eine Anmerkung sei erlaubt: Auch dieses Jahr behandeln die zeitprivilegierten Terminwächter die Hobby- und Breitensportler der unteren Ligen wie Profis, für die sich alles um Petanque dreht. Mit Ausnahme des 2. Spieltags der Bezirksliga, der vom SV Germering an einem SONNTAG ausgetragen wird, finden alle anderen Veranstaltungen an SAMSTAGEN statt. Dadurch wird, wie schon häufig beklagt, wenig Rücksicht auf Spieler*Innen genommen, für die der Samstag Ver- und Besorgungstag oder Arbeitstag ist. Auch die Ansetzung der Spieltage so zeitig im Jahr nimmt wenig Rücksicht auf die große Zahl jener Freizeit-Petanquerinnen, die im Winter nicht oder wenig trainieren wollen oder können und die wärmere Jahreszeit brauchen um in Form zu kommen. Auch hier besteht Diskussions- und Nachdenkbedarf.
Fast 11 Monate nach dem Eintrag ins waadtländische Vereinsregister tritt der neue Kugelsport-Weltverband nun auch ans Licht der Internet-Öffentlichkeit.
Auf der immer noch unvollständigen Homepage der WPBF/FMBP können jedoch Satzung, Geschäftsordnung und andere Regularien, vorerst nur in französischer Sprache, eingesehen werden. Auch ein Protokoll des ersten Kongresses und der sogenannten Wahlversammlung in Santa Susanna im November 2021 steht zur Lektüre bereit.
Die Nachfolgeorganisation der 2020 aufgelösten CMSB wird von Funktionären aus dem Bereich des Petanque, allen voran Claude Azema, beherrscht und hat nationale Kugelsport-Gesamtverbände als Unterbau. Die internationalen Fachverbände FIB, CBI und FIPJP, ehemals Träger des alten Weltverbandes, sind in der neuen Verbandskonstruktion nur noch assoziierte Mitglieder (Collèges).
Nachtrag 24.03.2022: Zwischenzeitlich sind mehr Inhalte einzusehen, wie bspw. die Liste der Mitgliedsverbände. Es fällt auf, dass Russland noch als Mitglied geführt wird und die Republik China (Taiwan) in der vom IOC gestrickten und von den kommunistischen Machthabern Festlandschinas abgesegneten Lesart "Chinese Taipei" gelistet ist. Frankreich hat mit der FFPJP und FFSB zwei Mitgliedsverbände und Deutschlands Boccisti sowie der vom DOSB anerkannte DBBPV werden zugunsten des DPV gänzlich ignoriert.
Quelle: WPBF
Foto links: Vartan Berberian, armenews.com
Vartan Berberian, französisch-armenischer Ingenieur, Erfinder und Bouleenthusiast ist vor zwei Tagen im Alter von 97 Jahren gestorben.
Die legendäre Boule VMS Plot, den genagelten alten Holzkugeln nachempfunden hat er realisiert, wie auch die Nachfolgerin MS Tortue. Das raffinierte Inneneleben der MS-Kugeln mit Stegen, die den Rückprall erfolgreich abdämpfen, ist seine Erfindung, ebenso die für ihren absoluten Gleichlauf berühmten IRIS-Kugeln des italienischen Herstellers Boulenciel oder die jeweils für Links-und Rechtshänder konzipierten Boules des gleichen Herstellers, die seinen Namen tragen.
Foto rechts: petanqueamericaopen
Eine bedeutende Erfindung Berberians, wenn es denn neben Petanquekugeln etwas Wichtigeres geben sollte, eine spezielle Zugkupplung, hält die Waggons des TGV und anderes technisches Großgerät sicher zusammen.
Auch als Schriftsteller trat Berberian mit der Autobiographie „Le figuier de mon père“ in Erscheinung. Das Zitat "Der Wille ist nur das Kind des Wunsches aber die Mutter der Macht", stammt aus seiner Feder.
Weltverbandspräsident C. Azema war sich nicht zu schade, höchstpersönlich einen Nachruf auf den Verstorbenen zu verfassen.
Quellen: armenews, boulistenaute, fipjp, div.
Der Russische Petanqueverband hat auf seiner öffentlich zugänglichen Homepage bereits am 26. Februar 2022, kurz nach dem Überfall russischer Militärverbände auf die Ukraine folgenden Aufruf veröffentlicht:
Krieg in der Ukraine
Freunde, ihr solltet wissen, dass in der Ukraine gerade ein regelrechter Krieg herrscht, dass die Menschen ihre Häuser verlassen und in Kellern und Unterführungen leben, dass unsere Freunde und ihre Lieben, unsere Verwandten dasselbe durchmachen müssen wie unsere Großväter und Urgroßväter im Krieg von 39-45. Die Zahl der Todesopfer geht in die Tausende.
Menschen sterben auf beiden Seiten....
Dies ist keine Wiederholung der Informationen von jemand anderem, sondern die direkte Erfahrung unserer Freunde, mit denen wir Dutzende von Jahren zusammen gespielt haben...
Sie, unsere Freunde, brauchen unsere Unterstützung, und es ist wichtig, dass Sie wissen und verstehen, dass ein Krieg zwischen dem angreifenden Russland und der sich verteidigenden Ukraine herrscht.
Wir haben den Text mit DeepL-Translator übersetzt. Wir wurden durch einen Beitrag auf ptank.de auf die o.a. Veröffentlichung aufmerksam. Ein Kommentar erübrigt sich, jedem Leser dürfte klar sein, welch hohes Risiko die Verfasser*Innen des Aufrufes eingehen. Unsere Solidarität und unser Mitgefühl sollte ALLEN Leidenden in diesem Krieg gelten, egal auf welcher Seite. Auch russische Petanque-Spieler*Innen sind unsere Freunde, der Krieg richtet sich auch gegen sie.
Nach den offiziellen Veröffentlichungen von DOSB, FIPJP und CEP zur Sperre russischer und belarussischer Sportverbände und Sportlerinnen zeigt man sich auch in DPV-Kreisen empört und spricht in einem redaktionellen Beitrag auf der Verbandhomepage vom „Krieg gegen unsere Freunde“.
Der Verfasser macht sich die Formulierung von FIPJP/CEP zu eigen, dass eine Sperre russischer und belarussischer Sportverbände und Athletinnen so lange aufrecht erhalten werden soll, „bis eine normale und friedliche Situation in und für die Ukraine wieder hergestellt ist“ und bemerkt im Plural, dass „wir uns mit dem DOSB darin einig sind, daß weltweite Sanktionen auf allen gesellschaftlichen Felden umso wirksamer sind, je mehr Akteure sich daran beteiligen“.
Ob man im DPV über diese verständliche Empörung hinaus einen eigenen offiziellen Standpunkt entwickelt hat und sich in irgendeiner Form an den Sanktionen beteiligen möchte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Eine verbindliche Positionierung, eine Stellungnahme, eine Erklärung, ein Beschluss zum Themenkomplex seitens des Verbandspräsidiums ist nicht bekannt.
Quellen: DPV, FIPJP, CEP
Die FIPJP veröffentlichte auf ihrer Homepage:
Der Vorstand der FIPJP unter der Leitung von C. Azema hat im Beisein der ukrainischen Verbandspräsidentin Olena Kolodiy und des Präsidenten der Europäischen Petanque Föderation, Mike Pegg, in einer dringlichen Online-Sitzung am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung beschlossen:
Parallel wurde auf der Homepage der CEP
ein „Statement regarding the situation in Ukraine“ veröffentlicht:
In Übereinstimmung mit der Empfehlung des IOC haben die FIPJP und die CEP gemeinsam beschlossen, dass Russland und Weißrussland ab sofort und bis auf weiteres von der Teilnahme an unseren Veranstaltungen ausgeschlossen werden sollen.
Mit dieser Maßnahme bekräftigen wir unsere volle Solidarität mit allen betroffenen Menschen in der Ukraine.
Wir werden die Situation weiterhin genau beobachten und können unsere Entscheidung im Einklang mit künftigen Empfehlungen und Maßnahmen des IOC und der FIPJP anpassen.
Confédération Européenne de Pétanque
*) Der Text lässt offen, wie eine normale und friedliche Situation in der Ukraine definiert wird und verurteilt den russischen Überfall auf die Ukraine nicht.
**) Der Ausschluss der russischen und belarussischen Sportler kann sich nur auf Veranstaltungen der FIPJP/CEP beziehen, wie es in der CEP_Mitteilung steht. Mit den Worldgames haben FIPJP und CEP direkt nichts zu tun, hier ist die FMBP als Nachfolgerin der CMSB zuständig, die hat aber keine funktionierende öffentliche Verkündungsplattform und ist noch nicht vom IOC anerkannt. Ob der Beschluss internationale Veranstaltungen im Bereich der Mitgliedsverbände einbezieht, oder die nat. Petanqueverbände eigene Beschlüsse fassen müssen, ist nicht klar.
Le Zénith de Dijon, Bühne für die Petanque-WM 2024? Foto: zenith-dijon.fr
Wie Sportmag.fr berichtet, hat sich der Französische Verband FFPJP für die Ausrichtung der Petanque-Weltmeisterschaften 2024 in Frankreich beworben. Damit soll Petanque trotz der verpassten Olympiateilnahme doch noch einen großen Auftritt im Olympiajahr in Frankreich bekommen.
Der Austragungsort steht noch nicht fest, Neben Fréjus sind auch Dijon, das mit Le Zenith de Dijon eine Arena für 5.000 Zuschauer anbieten könnte und Ajaccio im Gespräch. Auch der ehemalige Olympiaort Albertville sowie Clermont-Ferrand, bekannt als Mastersgastgeber, rechnen sich Chancen aus.
Eine Entscheidung soll am 23. März 2022 fallen.
Frankreichurlaub 2022? Wann wohin? Die diesjährigen Etappenorte der Masters de Petanque 2022 bieten sich als attraktive Reiseziele an.
Anglet im französischen Baskenland und Saint-Gilles-Croix-de-Vie am Atlantik sind Veranstaltungsneulinge, St. Tropez, Thaon-les-Vosges, Six-Fours-les-Plages, Trévoux und Nevers, nicht weniger schöne Reiseziele haben bereits Praxis in der Ausrichtung einer Masters-Turnieretappe.
Der Austragungsort für das Final Four wurde noch nicht festgelegt, eine Überraschung wartet also noch.
Etappe 1 Anglet 15./16. Juni
Etappe 2 Saint-Tropez 22./23. Juni
Etappe 3 Saint-Gilles-Croix-de-Vie 29./30. Juni
Etappe 4 Thaon-les-Vosges (jetzt Capavenir Vosges) 20./21. Juli
Etappe 5 Six-Fours-Les-Plages 27./28. Juli
Etappe 6 Trévoux 17./18. August
Etappe 7 Nevers 24./25. August
Final Four XXXX 30./31. August
Quelle:sportmag
Nein, sie sind nicht weg! Für eine bessere Übersichlichkeit haben wir die Beiträge und Zuschriften, die sich mit der zur Abstimmung stehenden Verbandssatzung befassen, unter der Rubrik Information (Graue Zeile im Header) in Reih und Glied eingeordnet.
Neue Zuschrift am 9.Feb.
Das Thema Neufassung der Verbandssatzung bewegt im BPV die Gemüter. Viele Bestimmunge erzeugen Widerspruch und Kritik, aber auch die Form der Präsentation sowie der Ablauf der Abstimmung rufen Befremden und Unbehagen hervor.
Bei den Betreibern dieser Seite wurde angefragt ob Qlaq.de nicht als unabhängige Plattform für Stellungnahmen, Meinungen und Meinungsaustausch fungieren könne.
Qlaq.de kann das tun und hofft damit eine öffentliche Diskussion zum vorliegenden Thema unterstützen zu können.
Alle Zuschriften zum Thema oder zur entsprechenden Berichterstattung auf Qlaq.de finden Berücksichtigung und werden umgehend, unverändert und unkommentiert veröffentlicht.
Zuschrift vom 09. Februar: Michael Gallenberger, ehem. BPV-Breitensportreferent
Zuschrift vom 31. Januar: Volker Schmidt, BC Würzburg e.V.
Zuschrift vom 30. Januar: Uwe Grossberger, ehemaliger BPV-Präsident
Zuschrift vom 28. Januar: Gottfried Schaaf, kommissarischer BPV-Präsident
Ein Vergleich ergibt, dass es sich beim BPV-Satzungsentwurf des BPV weitgehend um eine Kopie der Satzung des BPV-NRW handelt.
In Mails vom 13.12.2021 und 25. 01.2022 an die Mitgliedsvereine des BPV spricht Antragsteller Gottfried Schaaf davon, dass sich der BPV-Entwurf „an anderen überarbeiteten Satzungen anderer Landesverbände und des DPV“ orientiert, stellt ihn aber andererseits als Kompromiss vieler Meinungen dar und spricht von eingearbeiteten Anregungen und Ergänzungen.
Eher euphemistische Aussagen, denn es fällt schwer beim bayerischen Satzungstext im Vergleich zum NRW-Papier einen essenziellen, originär bayerischen Ton zu erkennen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass der Organisation des bayerischen Pétanquesports durch Angleichung seiner Rechtsgrundlagen an anderswo bestehende Vorschriften der Charakter geraubt* wird. Auf wessen Veranlassung auch immer.
Welche Funktion der vom BPV-Präsidenten zur Jahresmitte 2021 persönlich ausgewählte und intransparent agierende Arbeitskreis „Satzung“ bei diesem Entwurf hatte, wird nicht klar.
Tatsächlich finden sich nun NRW-Bestimmungen im bayerischen Wahlvorschlag, die den Vorständen eine große, teils unkontrollierte Machtfülle einräumen und andererseits den Mitgliedern Lasten aufbürden und ihre demokratischen Rechte beschneiden.
Die NRW-Satzung wurde 2020 unter Pandemiebedingungen verabschiedet und ist wohl, wie nun auch in Bayern geplant, ohne fruchtbare öffentliche Debatte „durchgewunken“ worden. Es scheint, daß die Covid-Erleichterungbestimmungen vielerorts im Vereinswesen dafür genutzt werden um an Kontrollen vorbei zum Ziel zu gelangen.
Der BPV-Vorstand hat bereits im Vorjahr im Vorfeld der Online-MV unter verworren-verwirrenden Umständen und mit falsch ausgelegten Bestimmungen eine kleine Satzungsänderung hopplahopp durchgedrückt, die den Vorstand ohne Angabe von Gründen und Nachweis einer Notwendigkeit zur Einberufung von Online-Mitgliederversammlung bevollmächtigt* hätte. Dass diese Vollmacht nicht rechtsgültig wurde, ist leider nicht der Wachsamkeit der Mitglieder, sondern ausschließlich der jahrelangen Schlamperei der BPV-Vorstände bei der Pflege der Registereinträge zu verdanken.
Ob die bayerischen Vereine diesmal vorsichtiger mit ihren Stimme umgehen? Berichte über Vereinsvorstände, die über die Köpfe ihrer Vereinsmitglieder hinweg IHRE Meinung schon kundgetan haben, lassen Zweifel aufkommen. Informelle Gespräche unter vier Augen sind jedenfalls kein Ersatz für eine offene Debatte und werden am mitgliederfeindlichen Grundton der BPV-Satzung wenig ändern.
* Der Verfasser hat die hier ursprünglich verwendeten Begriffe auf Anraten einer wohlmeinenden Seele entfernt, um eine Verlagerung der Diskussion weg von der Sache zu vermeiden.
Hier heißt es u.a.: "Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Gegen die Ablehnung kann der Antragsteller Widerspruch beim geschäftsführenden Vorstand einlegen, über den der nächste Verbandstag endgültig entscheidet".
Der BPV hält für das Gebiet Bayerns quasi das Monopol auf Pétanque. Jeder bayerische Petanqueverein ist gezwungen Mitglied im BPV werden, wenn er seinen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit der Meisterschafts- und Turnierteilnahme national und international ermöglichen will. Es gibt in Bayern keine Alternative zum BPV.
Deshalb MUSS der BPV, bzw. sein Vorstand, jedem Antragsteller, jeder Antragstellerin die Möglichkeit einer Mitgliedschaft eröffnen, solange ein Bekenntnis zu den gültigen Statuten abgegeben wird. Die Aufnahme in den BPV muß die absolute Regel sein, eine Ablehnung durch den Vorstand muß ZWINGEND begründet werden.
Die jetzige Bestimmung würde der Willkür einer kleinen Personengruppe Tür und Tor öffnen und wäre Ausdruck eines gestörten Demokratieverstandnisses. Dafür darf der BPV nicht stehen.
Es stellt sich außerdem die Frage, wie eine im Zweifelsfall letztlich entscheidende Instanz, die MV, das Für und Wider eines Falls verhandeln soll, dem jede Begründung fehlt.
Nach § 14 Absatz 10 des zur Abstimmung stehenden BPV-Satzungsvorschlags darf der geschäftsführende Vorstand besondere Vertreter nach § 30 BGB bestellen und entsprechende Vollmacht und Geschäftsführung übertragen.
Dieser § 30 BGB, Besondere Vertreter, lautet im Original: "Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt".
Da die Satzung vage bleibt und diese übertragbaren Aufgaben nicht konkretisiert, hieße das wohl, dass dem Vorstand weder bei der Art der delegierten Aufgabe noch beim Umfang der Vollmachten irgend welche Grenzen gesetzt sind und die Mitglieder-Vereine keinerlei Mitspracherecht haben.
Ebenso bei § 14 Absatz 11. Was bedeutet, dass die dort beschriebenen Aufgaben, Ausschüsse und Ordnungen nicht Bestandteil der Satzung sind? Heisst dies, dass sie ebenso wie die Anti-Doping-Ordnung sich nicht an den Grundsätzen der Satzung orientieren müssen? Wenn dies Sinn der Aussage sein soll, kann sich jeder selbst ausrechnen, was es für die Mitglieder bedeutet.
Absatz 2 dieser Bestimmung im neuen Satzungsentwurf degradiert Vereinsmitglieder OHNE Lizenz zu Mitgliedern ohne Wert.
Wurden bislang bei der Berechnung der Stimmrechte auf Mitgliederversammlungen pro Mitgliedsverein ausnahmslos alle Mitglieder, mit und ohne Lizenz berücksichtig, so besitzt nach §13 Abs.2 des Satzungsvorschlags von G. Schaaf nur noch jedes ordentliche Mitglied pro angefangener 20 Vereinsmitglieder MIT Lizenz eine Stimme.
Interessant die Begründung des Antragstellers Schaaf zur Watschen für die Lizenzlosen: „Auf der OMV werden Entscheidungen häuptsächlich für lizenzpflichtige Tätigkeiten getroffen.“
Besser kann man es nicht ausdrücken, wenn man im BPV an Wachstum und Förderung des Verbands, des Petanquesports schlechthin und an der Förderung des Jugend- und Breitensports nicht interessiert ist.
Der Satzungsentwurf des BPV-Präsidenten vom Januar 2022 wird mit dieser Bestimmung beschlossen:
§ 21 Inkrafttreten • Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Diese Bestimmung ist falsch, hier erfindet der Präsident eine Mitgliederversammlung.
Richtig ist, dass die Neufassung der Satzung vom Januar 2022 OHNE Mitgliederversammlung im reinen Umlaufverfahren beschlossen werden soll. Dieses Verfahren ist nach dem aktuellen Covid-Erleichterungsgesetz möglich und ein in sich abgeschlossener Vorgang. Er findet quasi als ERSATZ für eine Präsenz- bzw. Onlineversammlung statt.
Der Präsident plant eine MV erst NACH dem o.g. schriftlichen Abstimmungsprozess über die Satzung. In diesem Zusammenhang gäbe es ebenfalls die Möglichkeit der schriftlichen Abstimmung VOR einer Mitgliederversammlung, jedoch nur im organisatorischen Zusammenhang MIT der MV. Das heisst im Klartext, Mitglieder die an der MV (Präsenz und virtuell) nicht teilehmen wollen oder können, stimmen zwar vor der Versammlung ab, aber erst nach der zwingend erforderlichen Terminvergabe, Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte.
Dies ist aktuell nicht der Fall.
Warum der Antragsteller seinen Entwurf nicht innerhalb des regulären MV-Prozederes mit direkter Rede und Gegenrede, öffentlicher Diskussion und Debatte, wie es der Wichtigkeit des Themas angemessen wäre, zur Abstimmung stellt, ist nicht bekannt.
https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html
Wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Ordnung im BPV können nach § 9 des Schaafschen Satzungsvorschlags Sanktionen verhängt werden. Der BPV spart sich jedoch jegliche Mühe und überträgt die Zuständigkeit für Sanktionen auf den Deutschen Pétanque Verband. Der urteilt nach der Anti-Doping- und Rechtsordnung des Deutschen Petanqueverbandes.
Da nun der BPV durch seinen erweiterten Zweck neben Pétanque nach §2 auch die Sportarten „Boule Lyonnaise“, Jeu Provençal und Boccia unter seinem Dach vereinen will, müssten sich in Zukunft bayerische Spieler dieser Sportarten vor einer Instanz und nach einer Rechtsordnung verantworten, die diese Sportarten überhaupt nicht vertritt. Pech gehabt, nix zu machen, auch weil der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist
PS: Dafür spart die Satzung das Thema Alkohol komplett aus. Man ist ja kein Unmensch.
Mit Mail vom 25.01.2022 stellt der komm. BPV-Präsident Gottfried Schaaf in dürren Worten den Antrag, dass die Verbandsmitglieder ohne weitere Formalitäten im einfachen Umlaufbeschluss über die von ihm vorgelegte Verbandssatzung in der Neufassung von Januar 2022 abstimmen mögen.
Der Abstimmungszeitraum ist mit 14 Tagen sehr kurz gefasst und endet am 11. Februar 2022. Die Dringlichkeit der Abstimmung wird begründet, "um die in diesem Quartal 2022 anstehende Jahresversammlung virtuell abhalten zu können" (!?)
Ob die neue Satzung mit dem Registergericht und dem Finanzamt oder unabhängigen Juristen abgesprochen ist, erfahren die Mitglieder nicht. Warum nur der Präsident und nicht der gesamte Vorstand die Satzung zu Abstimmung stellt, bleibt unklar. Wer die Satzung verfasst hat, bzw. welche Passagen lediglich aus anderen Bestimmungen kopiert wurden, wird nicht deutlich.
Die Unterschiede zwischen alter und neuer Satzung werden/wurden nicht im notwendigen Umfang oder gar nicht publiziert. Den Mitgliedern bzw. den Abstimmungsberechtigten wird zugemutet sich selbst über das ganze Ausmaß der Veränderungen zu informieren. Eine Unmöglichkeit.
Klar ist hingegen eine fundamentale Änderung in §2 (Zweck) der neuen Rechtsgrundlage. War der BPV bisher lediglich der Förderung des Pétanquesports verpflichtet, erweitert und ändert sich sein Zweck nun auf die Förderung des Sports im Allgemeinen und die zusätzliche Förderung weiterer Kugelsportarten wie Boule Lyonnaise*, Jeu provençal und Boccia**.
Muster-Stimmzettel und die neugefasste Satzung
* Boule Lyonnais ist lediglich ein historischer Begriff, aber nicht die korrekte Bezeichnung für die praktizierte Sportart. Der im Weltverband F.I.B. organisierte Sport nennt sich seit Jahren Sport-Boule. Insofern ist der Begriff in der Satzung falsch, da ja der konkret betriebene Sport gemeint ist.
** In Deutschland organisiert sich der Sport Boccia im Boccia Bund Deutschland (BBD) selbst und ist nicht auf Hilfestellung des BPV angewiesen. Zusammen mit dem für Pétanque zuständigen Deutschen Petanque Verband (DPV) bildet er den DBBPV, den legitimen Vertreter aller Kugelsportler gegenüber DOSB und Bundesinnenministerium. Der Bayerische Petanqueverband ist wegen seiner geringen Mitgliederzahl nicht im Bayerischen Landessportverband BLSV organisiert und nicht in das bayerische Fördersystem eingebunden. Auch die anderen Kugelsportarten sind nicht im BLSV vertreten. Eine vor Jahren vom BLSV angeregte Zusammenarbeit von Kegelverband und Petanquern wurde vom BPV abgelehnt.
Seit Michael Gallenbergers Rücktritt im Herbst 2021 ist das Breitensportreferat im BPV verwaist. Nun, mit fast viermonatiger Verzögerung wird über einen Beitrag auf der BPV-Homepage ein Nachfolger gesucht. „Kandidaten werden gebeten, eine schriftliche Bewerbung an den Vorstand zu richten“.
Die Meldung erweckt den Eindruck, dass, kurz vor der OMV mit anstehenden Neuwahlen der Vorstand selbst für die Besetzung des Postens verantwortlich sei. Die Gewohnheit, in den vergangenen 18 Monaten vakante Stellen al gusto besetzen zu können, hat sich scheinbar tief ins Selbstverständnis der, in der Mehrheit kommissarischen, Vorstandsriege eingegraben.
Will man da kurz vor der Wahl noch für sich genehme Fakten schaffen? Dass die Mitgliederversammlung, als eigentlicher Souverän des Verbands in Kürze völlig andere Vorstellungen von der Besetzung einzelner oder aller Vorstandsposten haben könnte, zieht von den derzeitigen Amtsinhaber*Innen, offensichtlich überzeugt von der eigenen Alternativlosigkeit, wohl niemand mehr in Betracht.
Im Sportbereich „soll der Aufwand laut Bericht auf weitere Personen verteilt werden“. Dafür sucht, auch hier wieder der Vorstand, nun Bewerber, für die Position eines Verantwortlichen sowie zur Besetzung des Sportausschuss'. Ist nicht die Stelle des Verantwortlichen mit Michael Eckl bereits zufriedenstellend besetzt? Ist nicht auch der Sportausschuss mit 4 Mitgliedern komplett? Höchst verwunderlich, dass die Aufforderungen an die Mitglieder sich zu bewerben, sehr im Vagen bleiben und nicht an Tätigkeits- und Stellenbeschreibungen gebunden sind.
Staatsverfassungen oder völkerrechtlicher Verträge haben eine, die geplante Satzung des BPV hat sie auch, die Präambel. Wikipedia bezeichnet damit eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, die der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken ihrer Urheber dienen soll und einen Basiskonsens widerspiegelt. Bayerns Petanquer stellen ihrem Grundgesetz den folgenden Grundwert vornan:
„Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Satzungstext durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen Form gefasst. Soweit die männliche Form gewählt wird, werden damit sowohl weibliche wie männliche oder diverse Funktions- und Amtsträger angesprochen.“
Mia Manna san mia? Soll dies das Credo im BPV sein, dass ausschliesslich männlich gesprochen wird? Und bitteschön, wenn wir schon dabei sind, seit wann und für wen bedeuten sprachliche Rücksichtnahme und Respekt gleich Unlesbarkeit? Ist das alles ernst gemeint?
Eher nicht. Vermutlich ist der Inhalt dieses 1. Absatzes der Präambel einfach nur das Ergebnis einer gedankenlosen Paste-und-copy-Hudelei, wie sie einige Male im Satzungstext zu beobachten ist. Und höchstwahrscheinlich ist diese Formel ganz einfach nur vom Wunsch beseelt, sich die Arbeit zu ersparen, die eine genderbewusste Formulierung von 16 Seiten Text mit sich brächte.
Hilfreich für Sprachschaffende, auch im BPV, wäre hier der DOSB-Leitfaden zu Chancengleichheit und Diversity „Genderbewusste Sprache im DOSB und in der DSJ“. Wenn schon abkupfern, dann sinnvoll.
Foto: www.lavoixdunord.fr
Auf dem Gebiet des nordfranzösischen Gemeindeverbands Douaisis Agglo entsteht in Zusammenhang mit einem Freizeitzentrum die mit 8000 qm größte Boulehalle der Welt. Das obige Foto zeigt nicht etwa den Rohbau des zukünftigen Pétanquetempels, sondern lediglich dessen Eingangs- und Zentral-Bereich. Das gesamte Bauwerk misst 170 Meter in der Länge.
Quellen lavoxdunord.fr und boulistenaute.com
Dazu ein früherer Bericht auf Qlaq.de/