Anlässlich des Abschlusses der Ligasaison in den beiden obersten bairischen Ligen am vorletzten Juniwochenende weist BPV-Schiedsrichterobmann Kurt Lößel in einer Rundmail auf die geltende Kleiderordnung hin.
In Bayernliga und den Landesligen Nord und Süd ist u.a. einheitliche Oberbekleidung zwingend vorgeschrieben. Kurt Lößel: „Unsere Schiedsrichter sind keine Buhmänner und Spielverderber, sondern angewiesen nach Reglement zu handeln, bei Nichtbeachtung der Vorschrift droht der umgehende Ausschluss. Ausnahmen sind nicht möglich".
Hier zur Erinnerung der Originaltext des für Bayernliga und Landesliga gültigen Ligaspielreglement vom 22. April 2018:
3c/4c) Alle Teams müssen in erkennbar einheitlicher Kleidung antreten. Die Spieler müssen jederzeit in
ihrem Erscheinungsbild einer Mannschaft eindeutig zuzuordnen sein. Dazu ist als
Mindestvoraussetzung ein Oberbekleidungsstück in gleichartiger Farbe und darauf angebrachter
Vereinsbezeichnung / angebrachtes Vereinslogo erforderlich. Spieler sind von der Teilnahme
auszuschließen, soweit und solange sie diese Antrittsvoraussetzungen nicht erfüllen.
(Diese Regelung gilt verpflichtend ab der Ligasaison 2019 und wird dann gegebenenfalls mit
Ausschluss einzelner Spieler vom Landesligaspieltag sanktioniert.)