Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie mit überarbeiteten und neuen Förderschwerpunkten veröffentlicht. Der DOSB formuliert in diesem Zusammenhang Merkblätter speziell für Sportvereine und -Verbände. Antragsberechtigt sind demnach eingetragene Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus und Sport als Vereinszweck.
Die Förderschwerpunkte liegen beispielsweise auf modernen energieeffizienten Aussen- und Innen-Beleuchtungsanlagen, die Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50% versprechen oder Radabstellanlagen etc. Zuständig ist der Projektträger Jülich am FZ Jülich.